Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Erpressung nach Teppich-Kauf im Ausland – Waren beim Zoll angeben

/ 18.06.2014 / / 84

Mit einem recht ungewöhnlichen Fall musste sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen: Die Kläger waren Opfer einer Erpressung geworden und wollten die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung  steuerlich geltend machen. Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage jedoch ab (5 K 1989/12). Das Urteil ist rechtskräftig. weiterlesen