Mit einem recht ungewöhnlichen Fall musste sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigen: Die Kläger waren Opfer einer Erpressung geworden und wollten die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen. Das FG Rheinland-Pfalz wies die Klage jedoch ab (5 K 1989/12). Das Urteil ist rechtskräftig. … weiterlesen
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