Alles zum Thema: Ehegattenbürgschaft

Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden

/ 13.07.2008 / / 613

Banken und Sparkassen vergeben häufig nur Kredite, wenn der Ehegatte oder Angehörige des Kreditnehmers den Darlehensvertrag mitunterschreibt oder hierfür die Bürgschaft übernimmt. Die Krux: Oft verfügen die Bürgen über kein oder nur ein geringes Einkommen. Kommt es zum finanziellen Ausfall des Kreditnehmers, verschuldet sich der Partner womöglich lebenslang. Allerdings müssen Bürgen nicht immer zahlen. Hier erfahren Sie, wann man der Bürgschaftsfalle entkommen kann. Unter “Mehr” finden sie die Fortsetzung des Artikels. Als Spezialisten zum Thema empfehlen wir www.muehlenbein.de weiterlesen

Ehegattenbürgschaft

/ 04.07.2008 / / 236

Als ihr Ehemann eine Firma gründete, gewährte ihm die Bank einen Kredit. Karin W. sorgte als Bürge für die Sicherheit. Fünf Jahre später war die Firma insolvent und sie bekam Post von der Bank: Als Bürge sollte die gebeutelte Gattin 386 000 Euro hinblättern – die Schulden der Firma. weiterlesen

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