Während in Österreich höchstinstanzliche Entscheidungen definieren, dass so genannte Online-Branchendienste deutlich als Werbemail für einen Neuantrag gekennzeichnet sein müssen, hat in Deutschland das LG Heilbronn bereits im Juni 2010 eine interessante Entscheidung zugunsten eines Beklagten getroffen, der als vermeintlicher Abonnent des DIR (Deutsches Internetregister) den Wert dieses Dienstes angezweifelt und dies zur Zahlungsverweigerung angeführt hatte: “Dafür kann man kein Geld verlangen!” – so die Heilbronner Richter, die die Klage des Deutschen Internetregisters (DIR) auf Vertragserfüllung abwiesen und dem Beklagten bescheinigten “arglistig getäuscht worden zu sein”. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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