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Darlehenswiderruf: DEVK muss nach Urteil des LG Köln Rechtschutz gewähren

/ 18.02.2022 / / 365

Darlehenswiderruf: Die Deckungsschutzklage der Kanzlei Sommerberg LLP hatte Erfolg. Gericht erklärt kundenfeindliche Klausel der DEVK in den Versicherungsbedingungen für unwirksam. Mit Urteil vom 16. März 2017 hat das Landgericht Köln (Az. 24 O 296/16) festgestellt, dass die DEVK Rechtschutz-Versicherungs-AG ihrem Kunden wegen der Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Widerrufs von zwei Darlehensverträgen, die der Kunde mit seiner Bank vor Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertrages geschlossen hatte, Rechtschutz erteilen muss. weiterlesen

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