Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung strafbar gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Dennoch muss sich der BGH weiter mit dem Dieselskandal beschäftigen. Am 21. bzw. 28. Juli sind vier weitere Verhandlungen geplant. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
BGH VI ZR 397/19 – Deliktzinsen im Abgasskandal
1. Juli 2020 / 01.07.2020 / / 241
VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Offen ist noch die Frage, ob die geschädigten Käufer auch Anspruch auf Deliktzinsen haben. Die Rechtsprechung ist in diesem Punkt noch uneinheitlich. … weiterlesen
Aktuelle Kommentare