„Meiner Meinung nach haben die Inhaber der DBV ÖR Berechtigungsscheine nach wie vor den Anspruch auf Auszahlung. Auch wenn die Frist zur Vorlage der Coupons verstrichen ist“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. … weiterlesen
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