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DBV ÖR Berechtigungsscheine: Anspruch auf Einlösung der Coupons

/ 24.05.2017 / / 2.587

„Meiner Meinung nach haben die Inhaber der DBV ÖR Berechtigungsscheine nach wie vor den Anspruch auf Auszahlung. Auch wenn die Frist zur Vorlage der Coupons verstrichen ist“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. weiterlesen

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