Während sich das Landgericht Bonn im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal auf eine wahre Prozessflut einrichtet, beschäftigen sich die Finanzgerichte inzwischen auch mit einer verwandten Spielart von Aktiengeschäften – den sog. Cum-Cum-Geschäften. Das Hessische Finanzgericht stellte mit Urteil vom 28.01.2020 klar, dass auch Cum-Cum-Aktiengeschäfte unzulässig sind, da es sich im Grundsatz um missbräuchliche Steuergestaltungen im Sinne des § 42 AO handelt (Az.: 4 K 890/17).
… weiterlesenAnwalt-Empfehlungen
Corona-Krise/COVID-19
Experten im Abgasskandal
Freizeit
Medizinrecht
Steuerstrafrecht
Meist gelesen
-
258 Kommentare / 137.818
-
11 Kommentare / 125.154
-
89 Kommentare / 108.826
-
567 Kommentare / 84.595
-
152 Kommentare / 79.504
Newsletter
Tragen Sie sich jetzt in unseren Newsletter ein und bleiben somit immer auf dem Laufendem
Aktuelle Kommentare