Von einem Teil-Lockdown oder Lockdown light kann bei Bars, Gaststätten oder Restaurants und auch anderen Gewerbetreibenden keine Rede sein. Sie trifft der Lockdown wegen Corona ein zweites Mal mit voller Wucht. Im November bleibt der Zapfhahn trocken, die Stühle hochgestellt und die Küche größtenteils kalt – mal abgesehen vom Außerhausverkauf. Auch wenn der Staat finanzielle Unterstützung verspricht, ist der wirtschaftliche Schaden enorm. … weiterlesen
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