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Corona – Betriebsschließungsversicherung muss Wirt nach Urteil des LG München entschädigen

/ 03.01.2023 / / 34

Über eine Million Euro muss die Betriebsschließungsversicherung eines Münchner Gastwirtes zahlen und damit für die Einbußen einstehen, die das Wirtshaus aufgrund des Corona-Lockdowns erlitten hatte. Ein Urteil des Münchner Landgerichtes beendet jetzt erstinstanzlich und vorläufig den ersten Corona-Rechtstreit zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer über die Auslegung der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. weiterlesen

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