Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-300/21 für einen Paukenschlag bei der Bewertung von Schadenersatzforderungen nach fehlerhafter oder unzulässiger Verarbeitung personenbezogener Daten gesorgt. Allein die Tatsache, dass Daten einer Person nicht gesetzeskonform verwaltet wurden, löst für die betroffene Person noch keinen Schadenersatzanspruch aus! … weiterlesen
Alles zum Thema: C-300/21
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