BGH Der Bundesgerichtshof hat sich zum Thema Schönheitsreparaturen recht klar auf Mieterseite positioniert. In einem Verfahren ging es bereits 2015 um die Grenzen der Pflicht des Mieters, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Rechtsanwalt Thomas Pliester, Fachanwalt für Mietrecht und Partner bei MBK Rechtsanwälte in Mönchengladbach: “Grundsätzlich sind Mieter zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet, aber grundsätzlich können solche Verpflichtungen in einen Mietvertrag für beide Parteien bindend eingebaut werden!” In Karlsruhe ging es um Formulierungen, die über die Grenzen der Zulässigkeit hinausgingen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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