BGH Der Bundesgerichtshof hat sich zum Thema Schönheitsreparaturen recht klar auf Mieterseite positioniert. In einem Verfahren ging es bereits 2015 um die Grenzen der Pflicht des Mieters, Schönheitsreparaturen durchzuführen. Rechtsanwalt Thomas Pliester, Fachanwalt für Mietrecht und Partner bei MBK Rechtsanwälte in Mönchengladbach: “Grundsätzlich sind Mieter zu Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet, aber grundsätzlich können solche Verpflichtungen in einen Mietvertrag für beide Parteien bindend eingebaut werden!” In Karlsruhe ging es um Formulierungen, die über die Grenzen der Zulässigkeit hinausgingen. … weiterlesen
Anwalt-Empfehlungen
Corona-Krise/COVID-19
Experten im Abgasskandal
Freizeit
Medizinrecht
Steuerstrafrecht
Meist gelesen
-
258 Kommentare / 137.981
-
11 Kommentare / 125.192
-
92 Kommentare / 109.148
-
567 Kommentare / 84.661
-
152 Kommentare / 79.668
Newsletter
Tragen Sie sich jetzt in unseren Newsletter ein und bleiben somit immer auf dem Laufendem
Aktuelle Kommentare