Für die Berechnung der Betriebskosten, zu denen auch die Heizkosten zählen, ist die tatsächliche Wohnfläche und nicht die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend. Das hat der Bundesgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 30. Mai 2018 entschieden (BGH VIII ZR 220/17). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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