Die Abrechnung der Betriebskosten sorgt immer wieder für Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Das gilt umso mehr, wenn es zu deftigen Nachzahlungen für den Mieter kommt. „Mieter haben allerdings ein umfassendes Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen. Dieses beschränkt sich nicht auf die Unterlagen für die eigene Abrechnung, sondern erstreckt sich auch auf die Abrechnungsbelege der anderen Mieter“, erklärt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss. … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH VIII ZR 189/17
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