Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden, dass VW sich im Abgasskandal grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung strafbar gemacht hat (Az.: VI ZR 252/19). Dennoch muss sich der BGH weiter mit dem Dieselskandal beschäftigen. Am 21. bzw. 28. Juli sind vier weitere Verhandlungen geplant. … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH VI ZR 354/19
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