Wer falsche und rufschädigende Tatsachenbehauptungen ins Internet einstellt, muss diese berichtigen und ggfs. auch auf die Löschung dieser Inhalte im Netz hinarbeiten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28. Juli 2015 entschieden (Az.: VI ZR 340/14). … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH VI ZR 340/14
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