Verbraucherdarlehen wie Immobilienfinanzierungen oder Autokredite lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch die Bank häufig noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Ähnliches gilt für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Allerdings will die Rechtsschutzversicherung häufig nicht mitspielen und verweist auf eine sog. Vorerstreckungsklausel. Die Klausel besagt, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn eine vor dem Versicherungsbeginn vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung, den Verstoß ausgelöst hat.
… weiterlesenAlles zum Thema: BGH IV ZR 200/16
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