Verbraucher können auch noch Jahre nach Abschluss ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass der Versicherer ihn nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrt hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Januar 2017 entschieden und damit die Rechte der Verbraucher beim Rücktritt / Widerspruch von der Lebensversicherung erheblich gestärkt (Az.: IV ZR 173/15). … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH IV ZR 173/15
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