Patienten müssen für den Pfusch eines Zahnarztes nicht auch noch bezahlen. Zumindest dann nicht, wenn die Behandlung durch den Zahnarzt so fehlerhaft war, dass auch durch die Nachbehandlung eines anderen Zahnarztes nichts mehr zu retten ist. Das hat der BGH mit Urteil vom 13. September 2018 entschieden (Az.: III ZR 294/16). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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