Der Weiterverkauf einer Download-Software durch Bekanntgabe des Produktschlüssels ist vom Erschöpfungsgrundsatz erfasst und damit zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. März 2015 in einer Leitsatzentscheidung entschieden (Az.: I ZR 4/14). „Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorerwerber seine Kopien der Software zuvor unbrauchbar gemacht hat“, erklärt Rechtsanwalt Michael Horak aus Hannover. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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