Der Inhaber eines Internet-Anschlusses ist bei Filesharing-Vorwürfen nicht verpflichtet, seine Familienmitglieder zu belasten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden (Az.: I ZR 154/15). Mit der nun veröffentlichten Urteilsbegründung wird klar, dass der abgemahnte Anschluss-Inhaber keine Nachforschungen anstellen muss, ob Ehepartner oder die eigenen Kinder illegal, Filme, Musik, etc. bei Tauschbörsen im Internet zur Verfügung gestellt haben. … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH I ZR 154/15
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