Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Filesharing: BGH Schutz von Ehe und Familie geht vor – BGH I ZR 154/15

/ 16.03.2017 / / 115

Der Inhaber eines Internet-Anschlusses ist bei Filesharing-Vorwürfen nicht verpflichtet, seine Familienmitglieder zu belasten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Oktober 2016 entschieden (Az.: I ZR 154/15). Mit der nun veröffentlichten Urteilsbegründung wird klar, dass der abgemahnte Anschluss-Inhaber keine Nachforschungen anstellen muss, ob Ehepartner oder die eigenen Kinder illegal, Filme, Musik, etc. bei Tauschbörsen im Internet zur Verfügung gestellt haben. weiterlesen