Sechs Prozent Zinsen p.a. verlangt der Fiskus bei Steuernachzahlungen. Die Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes steht seit einem Beschluss des Bundesfinanzhofs in Frage. Die Vollziehung dieser Nachzahlungszinsen könne ausgesetzt werden, teilte jetzt das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 14. Juni 2018 mit. „Wer zur Steuernachzahlung und zur Zahlung der Zinsen aufgefordert wurde, sollte jetzt den Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen. Die Vollziehung der Zinsen kann ausgesetzt werden“, erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Partner der Kanzlei AJT in Neuss. … weiterlesen
Alles zum Thema: BFH IX B 21/18
![](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2023/06/dont-panic-g44879524a_640.jpg)
Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.
Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!
Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.
Tickets für schnelle Hilfe
Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.
![](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2023/06/ticket.jpg)
Meist gelesen
-
261 Kommentare / 139.7k
-
11 Kommentare / 125.6k
-
93 Kommentare / 114.7k
-
567 Kommentare / 85.5k
-
152 Kommentare / 81.3k
Aktuelle Kommentare