Sechs Prozent Zinsen p.a. verlangt der Fiskus bei Steuernachzahlungen. Die Verfassungsmäßigkeit dieses Zinssatzes steht seit einem Beschluss des Bundesfinanzhofs in Frage. Die Vollziehung dieser Nachzahlungszinsen könne ausgesetzt werden, teilte jetzt das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 14. Juni 2018 mit. „Wer zur Steuernachzahlung und zur Zahlung der Zinsen aufgefordert wurde, sollte jetzt den Steuerbescheid prüfen und ggf. Einspruch einlegen. Die Vollziehung der Zinsen kann ausgesetzt werden“, erklärt Rechtsanwalt Markus Jansen, Partner der Kanzlei AJT in Neuss. … weiterlesen
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