Ärgerlich: Sechs Monate nach dem Kauf eines vielleicht gar nicht mal so günstigen Gebrauchtwagens tritt ein Mangel auf. Oftmals führt das zu Streit zwischen den Kaufvertragsparteien. Der BGH hatte in seinen Entscheidungen den § 476 BGB, der eine Mangelvermutung enthält, bislang recht verbraucherunfreundlich ausgelegt. Nach einer Entscheidung des EuGH hat er nun die Regelung käuferfreundlich ausgelegt und Stellung bezogen zur so genannten Vermutung des § 476 BGB auf den Grundmangel. … weiterlesen
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