Alles zum Thema: Betriebskosten

Dingliches Wohnungsrecht – Betriebskosten müssen auch ohne Vorauszahlungen spätestens nach 12 Monaten abgerechnet sein

/ 09.07.2018 / / 129

Auch wenn keine Vorauszahlung von Betriebskosten vereinbart ist, muss der Vermieter die Abrechnung über die Betriebskosten spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen. Nach dieser Frist ist die Geltendmachung von Nachforderungen ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn ein dingliches Wohnungsrecht vereinbart wurde, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. März 2018 entschied (Az.: V ZR 60/17). weiterlesen

Betriebskosten Abrechnung – Vermieter muss Einsicht in die Abrechnung anderer Mieter gewähren

/ 03.07.2018 / / 151

Die Abrechnung der Betriebskosten sorgt immer wieder für Ärger zwischen Mieter und Vermieter. Das gilt umso mehr, wenn es zu deftigen Nachzahlungen für den Mieter kommt. „Mieter haben allerdings ein umfassendes Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen. Dieses beschränkt sich nicht auf die Unterlagen für die eigene Abrechnung, sondern erstreckt sich auch auf die Abrechnungsbelege der anderen Mieter“, erklärt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss. weiterlesen

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