Eheleute regeln ihren Nachlass häufig mit einem gemeinschaftlichen Testament. Dieses sog. Berliner Testament kann problematisch werden, wenn es geändert oder widerrufen werden soll. Entfaltet das Testament Bindungswirkung, ist dazu die Zustimmung beider Ehepartner nötig. Einseitige Verfügungen sind nicht möglich; ein Widerruf bedarf der notariellen Form und muss dem anderen Ehegatten zugestellt werden. … weiterlesen
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