Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Beitragserhöhung Private Krankenversicherung – AXA muss zu viel gezahlte Beiträge erstatten

/ 03.01.2023 / / 692

Die AXA Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer einen Teil der bereits gezahlten Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden (Az.: 23 O 113/20). „Der Bundesgerichtshof hat bereits im Dezember 2020 entschieden, dass private Krankenversicherer Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen müssen. Ohne ausreichende Begründung können die Erhöhungen unwirksam sein. Das Landgericht Köln ist dieser Rechtsprechung des BGH gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die das Urteil gegen die AXA Krankenversicherung durchgesetzt hat. weiterlesen

Beitragsrückerstattung AXA – Treuhänder nicht unabhängig

/ 13.11.2017 / / 1.125
Beitragsrückerstattung AXA

Der Versicherungsmarkt ist ein Massengeschäft – das hat auch Nachteile, z.B. dann, wenn großen Versicherungen wie z.B. AXA eine Fehlleistung nachgewiesen wird, die nahezu alle Kunden über einen längeren Zeitraum betrifft. Eben die AXA hat es jetzt böse erwischt: Das Landgericht Potsdam hat recht unerwartet das Urteil der Vorinstanz bestätigt und damit hohe Rückforderungsansprüche von krankenversicherten AXA-Kunden ausgelöst. Zuvor hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Ursprungsurteil massiv gerüffelt. Kunden hatten in einem Zeitraum von zwei Jahren nach einer Beitragserhöhung zu hohe Beiträge gezahlt. Außerdem: Die nun beantwortete Frage nach der Unabhängigkeit von Treuhändern stellt mit Sicherheit auch andere Versicherungen vor die etwas abgewandelte Gretchenfrage: “Sag AXA, wie hälst du’s mit der Unabhängigkeit?” Erfahren Sie mehr über unser aktuelles Verbraucherschutzthema “Beitragsrückerstattung AXA” weiterlesen