Die ärztliche Schweigepflicht stellt den zentralen Pfeiler des ärztlichen Selbstverständnisses dar. Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht wird nicht berufsrechtlich sanktioniert (§ 9 MBO), sondern auch durch § 203 StGB zusätzlich geschützt. Der Arzt vor Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich aller Umstände, die unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Die Krankenakten des Arztes dürfen bei Ermittlungen gegen den Patienten nicht beschlagnahmt werden. … weiterlesen

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