Alles zum Thema: 5 AZR 28/22

BAG zur Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz

Bundesarbeitsgericht entscheidet: Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen – 5 AZR 28/22

/ 02.06.2022 / / 15

Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie sind derzeit kein Thema. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 1. Juni 2022 dennoch ein wichtiges Urteil zur Testpflicht am Arbeitsplatz gesprochen, was spätestens zum Auftakt der neuen “Corona-Saison” wichtig werden könnte. Arbeitgeber dürfen im Rahmen von arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen Corona-Tests für seine Mitarbeiter anzuordnen (Az.: 5 AZR 28/22). Die Testpflicht müsse allerdings verhältnismäßig sein und die Interessen beider Parteien berücksichtigen. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961