Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie sind derzeit kein Thema. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 1. Juni 2022 dennoch ein wichtiges Urteil zur Testpflicht am Arbeitsplatz gesprochen, was spätestens zum Auftakt der neuen “Corona-Saison” wichtig werden könnte. Arbeitgeber dürfen im Rahmen von arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen Corona-Tests für seine Mitarbeiter anzuordnen (Az.: 5 AZR 28/22). Die Testpflicht müsse allerdings verhältnismäßig sein und die Interessen beider Parteien berücksichtigen. … weiterlesen
![BAG zur Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2022/06/corona-6927814_1920.jpg)
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