Auf Online-Plattformen wie Ebay lässt sich so manches Schnäppchen machen. Vom Verkäufer ist allerdings nicht jedes Schnäppchen auch so beabsichtigt und der Käufer hat nicht immer Anspruch auf die Herausgabe der Ware zu dem angebotenen Preis. Denn auch der Verkäufer kann einen Irrtum unterliegen, wie ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt (Az.: 274 C 21792/16). … weiterlesen
Alles zum Thema: 274 C 21792/16

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