Der Bundesgerichtshof verhandelt am 26. November 2008 in Karlsruhe über ein wichtiges Verbraucherschutz-Thema: Die Rückgabe fehlerhafter Waren. In diesem lange erwarteten Grundsatzverfahren geht es um die Frage, ob der Käufer einer mangelhaften Ware ein Nutzungsentgelt zahlen muss, wenn er die Ware erst nach längerer Zeit umtauscht. Im konkreten Fall ging es um einen Herd, den die Kundin nach anderthalb Jahren wieder zurückgab – erst da hatte sie einen Schaden am Backofen entdeckt. Der Versandhändler forderte 70 Euro für die Nutzung.
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Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein
17. April 2008 / 17.04.2008 / / 64Der Europäische Gerchtshof hat dem deutschen Recht eine Nachbesserung aufgegeben und aktuell entschieden: Verkäufer dürfen beim Austausch fehlerhafter Produkte keine Entschädigung dafür verlangen, dass die defekte Ware vorher benutzt worden ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2008 in einem wegweisenden Urteil entschieden. Anderslautende gesetzliche Regelungen in Deutschland seien mit dem höherrangigen europäischen Recht nicht vereinbar, berichtet die Verbraucherschutzzentrale auf Ihrer Homepage. … weiterlesen
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