Ein Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013 gegen die IContent GmbH als Betreiberin der Abofalle outlets.de und zum Thema untergeschobene Verträge im Internet bestätigt: Ein Gegenangriff ist in solchen Fällen die beste Verteidigung! Lassen Sie Unternehmer abmahnen, wenn Sie die Bestellung bzw. „Anmeldung“ nicht zu verantworten haben und trotzdem per e-mail mit untergeschobenen Verträgen und Zahlungsaufforderungen belästigt werden! … weiterlesen
Aktuelle Kommentare