Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Was darf ein Forderungseintreiber?

/ 12.09.2008 / / 3.410

Eine wahre Irrfahrt hat das Darlehen hinter sich, das Mandanten von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE (Düsseldorf) einst zur Finanzierung eines Hauses bei der RHEINHYP aufgenommen hatten. Erst landete es bei der EUROHYPO AG aus Frankfurt und dann, als es notleidend wurde, in den Fängen eines Finanzinvestors namens DELPHI mit Sitz in Delaware/USA. Dieser schickte die Firma SERVICING ADVISORS DEUTSCHLAND GmbH an die Vollstreckungsfront. Deren Abrechnung und insbesondere die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung ist jetzt Gegenstand eines gerichtlichen Pilotverfahrens. weiterlesen