Viel bezahlt und nix geliefert?
Nutzen Sie unsere Kommentarfunktion für Ihre Geschichte und warnen Sie andere für den Betrügern im Brennholzhandel.
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Aus aktuellem Anlass warnen wir vor Brennholzbestellungen über die Seite www.beste-brennholz.de. Es handelt sich bei diesem Online-Angebot definitiv um einen Fake-Shop. Nach Vorauskasse-Zahlung wird garantiert kein Brennholz geliefert. Die hinterlegte Adresse – inklusive Telefonnummer – ist falsch und gehört zu einem ehemaligen Brennholz-Unternehmen, das das Business schon lange aufgegeben hat. Wer über den Shop beste-brennholz.de Brennholz bestellt hat und auf die gelieferte Ware wartet, sollte umgehend Kontakt zur nächste Polizeidienststelle aufnehmen und den Vorgang zur Anzeige bringen.
Hier weitere Infos zu Brennholz-Fakeshops im Internet finden
Die Händler des Brennholz-Portals www.brennholz-deutschland.de haben einen aktuell gültigen Durchschnittspreis für Brennholz in der Saison 2015 / 2016 ermittelt. Demnach liegt der Durchschnittspreis für den Schüttraummeter trockene Buche mit Scheitlänge 33 Zentimeter bei knapp über 75 Euro. Es gibt dabei aber ein deutliches Nord/Süd-Mitte-Gefälle. Heißt in Norddeutschland – insbesondere in den Großräumen Berlin und Hamburg – ist Holz teurer, ebenso wie in Süddeutschland.
Hier aktuelle Preisbeispiele finden – Wie teuer ist Brennholz?
Brennholzkäufer sind oft Laien, die den Wert der Ware schlecht einschätzen können. Jetzt gibt die Händlergemeinschaft von www.brennholz-deutschland.de ein paar nützliche Tricks, wie man die Qualität des Brennholzes bestimmen kann. Ein Blick auf die Homepage des Bundesverbandes zeigt, was ordentliches Holz kosten darf und wer dann 1 und 1 zusammen zählen kann, der ist auf der richtigen Seite. Geliefertes Brennholz sollte idealerweise noch vor dem Abladen kontrolliert werden. Gibt es Anhaltspunkte für Qualitätsmängel, dann kann der Lieferant wieder abziehen. Ist erstmal abgeladen, dann fängt der Ärger im allgemeinen sofort an, denn der Händler muss alles wieder aufladen.
Die neue EU-Holzhandelsverordnung ist am 3. März 2013 in Kraft getreten. Sie verbietet die Vermarktung von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag. Daraus ergeben sich für Unternehmer und Holzhändler neue Verpflichtungen. … weiterlesen
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