Rechtsexperten sind der Meinung dass der § 16 UWG – Strafbare Werbung – für Abofallen anwendbar ist. [mehr lesen →]
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Rechtsexperten sind der Meinung dass der § 16 UWG – Strafbare Werbung – für Abofallen anwendbar ist. [mehr lesen →]
Einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat das Bundeskabinett am 21.05.2008 beschlossen. Beim Einkauf im In- und Ausland sollen Verbraucher vor unlauteren geschäftlichen Handlungen und betrügerischen Unternehmern geschützt werden. [mehr lesen →]
Das Bürgerliches Gesetzbuch legt in § 315 fest, dass die Leistungsbestimmung durch eine Partei gegenüber dem anderen Teil nach billigem Ermessen zu treffen ist. Darauf können sich Verbraucher berufen, die z.B.in einem Kostenstreit die Gründe für eine Kostensteigerung erfahren wollen. Nach diesem Gesetz können Verbraucher verlangen, über die Gründe eine Kostensteigerung informiert zu werden, bzw.es besteht die Verpflichtung zur Verbraucherinformation, wenn innerhalb eines Vertrages Tarife erhöht werden und dieseMöglichkeit vorab vertraglich geregelt wurde. [mehr lesen →]