Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage von Datenschützern statt gegeben und das Gesetz der Bundesregierung aus dem Jahr 2007 grundsätzlich für nicht verfassungsgerecht erklärt. Damit ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung nicht nur nicht mehr erlaubt, auch Erkenntnisse aus frührere Vorratsdatenspeicherung dürfen nicht verwendet werden. Für den Bereich des Verbraucherschutzes im Internet bedeutet das: Abzocker die sich auf das angebliche Protokollieren von IP Adressen berufen, können dieses Wissen nicht nutzen, da diese Daten bei eventuellen Prozessen nicht verwendet werden dürfen. [mehr lesen →]
Gericht kippt Vorratsdatenspeicherung
Eingestellt am Dienstag, 2. März 2010Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot
Eingestellt am Sonntag, 28. Februar 2010Rechtsanwalt von Gravenreuth ist tot - der bekannte Abmahnanwalt hat sich in München am 22. Februar das Leben genommen. Einen einigermaßen umfassenden und unverzerrten Artikel dazu liest man hier:
Das Gelbe Branchencenter
Eingestellt am Freitag, 26. Februar 2010Tausende von Gewerbetreibenden erhalten in diesen Tagen Post zum Eintrag in das “Gelbe Branchencenter” - ich will mich damit auch nicht groß befassen, denn die Sache ist eigentlich klar: Dieses Angebot - so steht es auch im klein Gedruckten - hat “NICHTS” mit den Gelben Seiten zu tun. Wer den als pdf angehangenen und als Datenkontrolle getarnten Vertrag unterschreibt ist Geld los….und steht hinterher NICHT in den Gelben Seiten.
