Vorausgesetzt, dass eine Widerrufsbelehrung wirklich fehlerhaft ist, sollten Bankkunden in diesen “historischen Zinstief-Zeiten” die wirtschaftlichen Argumente, die für einen Widerruf sprechen, prüfen. Rechtsanwalt Heinrich, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei TILP: “Nach unseren praktischen Erfahrungen in der Kanzlei und auch entsprechend der statistischen Erhebungen der Verbraucherzentralen sind Widerrufsbelehrungen in rund drei von vier Fällen fehlerhaft.” Bei für fehlerhaft befundenen Belehrungen zieht der “Widerrufs-Joker”. … weiterlesen
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