Eigentlich eine ganz klare Sache: “Doppelbelehrungen sind nicht zulässig – der Kunde muss genau wissen, was für ihn gilt!” Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, sieht in nahezu jeder Widerrufsbelehrung, die z.B. Sparkassen zwischen 2006 und 2010 zum Vertragsschluss vorgelegt haben, eine Verletzung der Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Die meisten Sparkassen, aber auch viele Volkbanken haben im betreffenden Zeitraum solche Doppelbelehrungen verwendet und auf einem Blatt zum einen über den Widerruf ganz normaler Immobilienfinanzierungen informiert, aber auch Hinweise zum Widerruf bei so genannten verbundenen Geschäften gegeben. … weiterlesen
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BGH: Widerruf von Lebensversicherung bei unvollständiger Verbraucherinformation möglich
24. Februar 2015 / 24.05.2017 / / 85Würde man diesem Urteil des Bundesgerichtshofes konsequent folgen, dann wäre nahezu jede Lebensversicherung widerrufbar!“ Rechtsanwalt Thomas Willers, auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisierter Rechtsanwalt aus München, erkennt den Sprengstoff von Aktenzeichen IV ZR 460 / 14. Demnach ist die streitgegenständliche Versicherung widerruflich, weil die Verbraucherinformationen unvollständig waren. … weiterlesen
Darlehen widerrufen: „Verwirkung“ , Prolongation” – Die Argumente der Banken gegen den Widerrufsjoker
20. Februar 2015 / 24.05.2017 / / 327Der Bundesgerichtshof hat es möglich gemacht: Viele Verbraucherdarlehen, die seit November 2002 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden, weil Banken unzulässige Widerrufsbelehrungen verwendet haben. TILP empfiehlt: Ziehen Sie jetzt den “Widerrufs-Joker”. … weiterlesen
Darlehen mit dem Widerrufs-Joker widerrufen
19. Februar 2015 / 24.05.2017 / / 153Vorausgesetzt, dass eine Widerrufsbelehrung wirklich fehlerhaft ist, sollten Bankkunden in diesen “historischen Zinstief-Zeiten” die wirtschaftlichen Argumente, die für einen Widerruf sprechen, prüfen. Rechtsanwalt Heinrich, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei TILP: “Nach unseren praktischen Erfahrungen in der Kanzlei und auch entsprechend der statistischen Erhebungen der Verbraucherzentralen sind Widerrufsbelehrungen in rund drei von vier Fällen fehlerhaft.” Bei für fehlerhaft befundenen Belehrungen zieht der “Widerrufs-Joker”. … weiterlesen
Lebensversicherer wollen Zinsen senken – Widerruf prüfen
28. Januar 2015 / 24.05.2017 / / 58Fast unbemerkt hat die Bundesregierung im Sommer 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verabschiedet. „Die Folgen zeigen sich jetzt“, sagt Joachim Cäsar-Preller. Denn viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die laufende Verzinsung senken. … weiterlesen
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