Alles zum Thema: Widerruf

Darlehen widerrufen – Doppelbelehrungen sind unzulässig

/ 24.05.2017 / / 106

Eigentlich eine ganz klare Sache: “Doppelbelehrungen sind nicht zulässig – der Kunde muss genau wissen, was für ihn gilt!” Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, sieht in nahezu jeder Widerrufsbelehrung, die z.B. Sparkassen zwischen 2006 und 2010 zum Vertragsschluss vorgelegt haben, eine Verletzung der Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Die meisten Sparkassen, aber auch viele Volkbanken haben im betreffenden Zeitraum solche Doppelbelehrungen verwendet und auf einem Blatt zum einen über den Widerruf ganz normaler Immobilienfinanzierungen informiert, aber auch Hinweise zum Widerruf bei so genannten verbundenen Geschäften gegeben. weiterlesen

BGH: Widerruf von Lebensversicherung bei unvollständiger Verbraucherinformation möglich

/ 24.05.2017 / / 85

Würde man diesem Urteil des Bundesgerichtshofes konsequent folgen, dann wäre nahezu jede Lebensversicherung widerrufbar!“ Rechtsanwalt Thomas Willers, auf den Widerruf von Lebensversicherungen spezialisierter Rechtsanwalt aus München, erkennt den Sprengstoff von Aktenzeichen IV ZR 460 / 14. Demnach ist die streitgegenständliche Versicherung widerruflich, weil die Verbraucherinformationen unvollständig waren. weiterlesen

Darlehen mit dem Widerrufs-Joker widerrufen

/ 24.05.2017 / / 153

Vorausgesetzt, dass eine Widerrufsbelehrung wirklich fehlerhaft ist, sollten Bankkunden in diesen “historischen Zinstief-Zeiten” die wirtschaftlichen Argumente, die für einen Widerruf sprechen, prüfen. Rechtsanwalt Heinrich, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei TILP:  “Nach unseren praktischen Erfahrungen in der Kanzlei und auch entsprechend der statistischen Erhebungen der Verbraucherzentralen sind Widerrufsbelehrungen in rund drei von vier Fällen fehlerhaft.” Bei für fehlerhaft befundenen Belehrungen zieht der “Widerrufs-Joker”. weiterlesen

Lebensversicherer wollen Zinsen senken – Widerruf prüfen

/ 24.05.2017 / / 58

Fast unbemerkt hat die Bundesregierung im Sommer 2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) verabschiedet. „Die Folgen zeigen sich jetzt“, sagt Joachim Cäsar-Preller. Denn viele Lebensversicherer wollen in diesem Jahr die laufende Verzinsung senken. weiterlesen

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