Die Frage des Nutzungsersatzes rückt im Dieselskandal verstärkt in den Mittelpunkt. Zuletzt hatte das OLG Karlsruhe in drei Fällen entschieden, dass die Händler den geschädigten Kunden ein Neufahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion liefern müssen. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer mit ihrem alten Pkw müssen die Kunden nicht zahlen. Ebenso haben verschiedene Landgerichte VW den Anspruch auf einen Nutzungsersatz im Abgasskandal abgesprochen. … weiterlesen
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