Alles zum Thema: Widerruf Immobilienkredit

Widerruf und Schadensersatz bei Fremdwährungsdarlehen

/ 18.02.2022 / / 253

Der Euro hat im Vergleich zum Schweizer Franken deutlich an Wert verloren. Das belastet Verbraucher, die einen Kredit in Schweizer Franken aufgenommen haben. Ihre Darlehensschuld ist durch den Kursanstieg deutlich gestiegen. Aber auch bei Fremdwährungsdarlehen kann ein Widerruf möglich sein. weiterlesen

Widerruf einer Immobilienfinanzierung: Rückabwicklung eines Kredits in vielen Fällen möglich

/ 18.02.2022 / / 112

Viele laufende Kredite zur Immobilienfinanzierung sind noch zu einem relativ hohen Zinssatz abgeschlossen worden. Angesichts der aktuell niedrigen Zinsen ist das für Kreditnehmer nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann das Darlehen aber auch heute noch widerrufen werden. Mit dem so genannten „Widerrufs-Joker“ und einer Umschuldung lassen sich dann schnell nennenswerte Geldbeträge sparen. weiterlesen

Immobilienkredit: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken

/ 24.05.2017 / / 55

“Gerade in den Jahren 2006 bis 2008 wurden sehr häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Immobilienfinanzierungen, die in dieser Zeit abgeschlossen wurden, dürften grundsätzlich widerrufbar sein!” Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei “mzs Rechtsanwälte” rät Sparkassenkunden, die Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung mit Hilfe der regionalen Sparkassen finanziert haben, diese Verträge kurzfristig prüfen zu lassen, um gegebenenfalls nach einem Widerruf oder nach Verhandlungen mit der Bank von den historisch niedrigen Zinsen profitieren zu können. weiterlesen

Widerruf von Immobilienkrediten: Ein Beispiel, wie Sie den Widerrufsjoker nutzen

/ 24.05.2017 / / 329

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen und Immobilienkrediten lassen immer mehr Bankkunden den Widerrufsjoker ausspielen: Sie widerrufen ihren Kreditvertrag und zahlen das Darlehen entweder vorzeitig zurück, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, oder erreichen bei der Bank einen Vergleich, der die Zinslast erheblich senkt. weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten – aber häufig Widerruf möglich

/ 28.09.2014 / / 54

Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird die Immobilie anschließend verkauft, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom  11.02.2014 nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung  steuerlich abgesetzt werden. weiterlesen

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