Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird die Immobilie anschließend verkauft, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.02.2014 nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Entfernungspauschale: Klassische Werbungskosten
20. Juli 2012 / 20.07.2012 / / 104Die deutlich gestiegenen Benzin- und Dieselkosten sorgen in jüngster Zeit dafür, dass über eine Erhöhung der Entfernungspauschale als mögliche Reaktion des Gesetzgebers diskutiert wird. Alfred Himmelsbach, Steuerberater der Kanzlei Himmelsbach & Sauer in Lahr meint dazu: „Nun kann man selbstverständlich der Auffassung sein, dass die Not der öffentlichen Haushalte eine derartige Erhöhung verbietet. Aber man sollte dies doch bitte nicht damit begründen, dass die Entfernungspauschale eine ,Subvention des Staates’ darstellt, die ohnehin abgeschafft gehört.“ … weiterlesen
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