Alles zum Thema: Webtains GmbH

Webtains vs. verbraucherschutz.tv – Streitwert für Revision vor dem BGH zu gering

/ 24.05.2017 / / 405

Mit Beschluss vom 3. Juni 2014 hat der Bundesgerichtshof festgelegt, dass im Verfahren der Webtains GmbH gegen das Verbraucherschutz-Portal verbraucherschutz.tv der Streitwert des Verfahren die für eine Revision vor dem BGH notwendige Höhe von 20.000 Euro nicht überschreitet. Vielmehr wurden Streit- und Beschwerdewert auf 10.000 Euro festgelegt. Die Webtains GmbH – damals noch unter Leitung von Geschäftsführer Michael Burat, hatte den Betreiber von verbraucherschutz.tv auf Unterlassung der so genannten “Kontoklatsche” verklagt. weiterlesen

BGH befasst sich mit webtains/verbraucherschutz.tv-Streit

/ 01.01.2014 / / 118

Ach übrigens: Auch wenn kaum noch jemand weiß, was die webtains GmbH ist und dass ein Herr Michael Burat einst dort Geschäftsführer war, möchte ich etwas Aktuelles einwerfen. Die Zeiten der Abofallen sind zwar längst vorbei, doch befasst sich mittlerweile der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem lausigen Streit eines bedeutungslosen Verbraucherschützers (ich) mit einer längst in Vergessenheit geraten Internetgröße (er). weiterlesen

Outlets.de: Gegenangriff ist die beste Verteidigung

/ 24.05.2017 / / 202

Ein Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013 gegen die IContent GmbH als Betreiberin der Abofalle outlets.de und zum Thema untergeschobene Verträge im Internet bestätigt:  Ein Gegenangriff ist in solchen Fällen die beste Verteidigung! Lassen Sie Unternehmer abmahnen, wenn Sie die Bestellung bzw. „Anmeldung“ nicht zu verantworten haben und trotzdem per e-mail mit untergeschobenen Verträgen und Zahlungsaufforderungen belästigt werden! weiterlesen

Kontoklatsche doch ein probates Mittel im Kampf gegen Abzocker

/ 14.12.2012 / / 253

Das OLG München hat eine Klage der WEBTAINS GmbH abgewiesen, mit der der Verbraucherzentrale Hamburg untersagt werden sollte, Kunden der WEBTAINS GmbH Tipps zu geben, “wie man Abzockern in die Suppe spucken kann!” Unter anderem hatte die VZ empfohlen, die Banken der Webtains anzuschreiben und um kritische Überprüfung der Geschäftsbeziehung zu bitten. weiterlesen

Klage gegen verbraucherschutz.tv: Verbindung zur Klägerin war zu konstruiert

/ 24.05.2017 / / 540

Hier der Wortlaut unserer aktuellen Pressemitteilung zur vom Landgericht München abgewiesenen Klage der Webtains GmbH und deren damaligem Geschäftsführer Michael Burat gegen die Betreiber des Portals verbraucherschutz.tv.

Portal verbraucherschutz.tv gewinnt Prozess

Am Landgericht München wurde in diesen Tagen ein interessantes Urteil gesprochen: Die Klage gegen die Verbraucherschutz-Website www.verbraucherschutz.tv bzw. gegen deren Betreiber Udo Schmallenberg Schmallenberg Schmallenberg wurde abgewiesen. Geklagt hatte der Anbieter eines umstrittenen Routenplaner-Portals, das dem Warsteiner Journalisten bereits im Dezember 2011 per einstweiliger Verfügung verbieten ließ, angeblich geschäftsschädigende Inhalte auf verbraucherschutz.tv zu veröffentlichen. Gegen die einstweilige Verfügung wurden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Der Streitwert war auf 20.000 Euro angesetzt worden, auch um einen Termin vor dem Landgericht zu erzwingen, was das Verfahren zu einem finanziellen Risiko werden ließ. weiterlesen

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Tel.: 0800 000 1961