Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

BGH-Urteil zu Flugverspätung: Vogelschlag kein Grund für Entschädigung

/ 24.05.2017 / / 64

Hat ein Flugzeug auf Grund von Vogelschlag Verspätung, begründet dies nicht den Anspruch auf Entschädigung der Flugpassagiere wegen der Flugverspätung. Das entschied heute der BGH. Juristisch sei der Vogelschlag ein “außergewöhnlicher Umstand”, den die Fluggesellschaft nicht zu verantworten habe, so die Richter am Bundesgerichtshof. Demzufolge hätten die Fluggäste auch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn sich ihr Flug deshalb verspätet. weiterlesen