Ist das Gehalt nicht pünktlich auf dem Konto des Arbeitnehmers, kann dieser trotz der verspäteten Lohnzahlung keine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. September 2018 entschieden (Az. 8 AZR 26/18). … weiterlesen
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