Schuldner, die in vorgegebener Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen, können ab dem 1. Januar 2014 bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.
Schuldner, die in vorgegebener Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Verfahrenskosten begleichen, können ab dem 1. Januar 2014 bereits nach drei Jahren von den Restschulden befreit werden.
Aktuelle Kommentare