Alles zum Thema: Trennungsunterhalt

Unterhalt nach Trennung

/ 24.11.2017 / / 288

Der Rechtsbegriff „Unterhalt“ kommt aus der historischen Definition “Sustentation” und bezeichnet die Verpflichtung eines Menschen, die Existenz eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern, wenn er dafür herangezogen werden kann, z.B. auf Basis gesellschaftlicher oder gesetzlicher Verpflichtungen. Der Begriff Alimente, abgeleitet von “alimentum” (Nahrungsmittel, Unterhaltszahlung“) steht für finanzielle Unterhaltsleistungen an eigene Kinder, die nicht vom Zahlungspflichtigen versorgt werden. In Deutschland gibt es einen Rechtsanspruch auf den Unterhalt nach Trennung.

Unterhaltsforderungen zählen für beide Partein zu einer der unangenehmsten Folgen einer gescheiterten Ehe. Im Folgenden sollen unterschiedliche Bereiche, die das Unterhaltsrecht beinhaltet durchleuchtet werden und ein kleiner Einblick in dieses äußerst komplizierte und delikate Thema gegeben werden. Es soll jedoch angemerkt werden, dass hier nur in Kürze auf die verschiedenen Aspekte eingegangen werden kann, da die Vielfalt der möglichen Szenarien hier den Rahmen sprengen würde. weiterlesen

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