Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung gilt seit dem 08. Mai 2012 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie entfaltet direkte Wirkung und regelt, wie die Faserzusammensetzung von Textilien ausgewiesen werden muss. Es müssen die in der Verordnung genannten Fasern benannt werden und das in den Amtssprachen aller Vertriebsländer. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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