Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 2. August 2017 entschieden, dass Ferrari in die Löschung der deutschen und internationalen Marke „Testarossa“ einwilligen muss und dadurch Markenrechte an Testarossa verliert. Begründung: Der Sportwagenbauer habe die Marke in den vergangenen fünf Jahren nicht mehr ausreichend genutzt. Geklagt hatte ein Spielwarenhersteller aus Nürnberg, der die Marke künftig für eigene Zwecke nutzen möchte. Ferrari kann gegen das Urteil allerdings noch Rechtsmittel einlegen. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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