Die Volkswagen AG hat am Landgericht München ein extrem verbraucherfreundliches Urteil kassiert – nach unseren Recherchen auch ein erstes für einen T6. Ein Volkswagen-Bulli T6 muss zurückgenommen werden. Der Mandant der Stuttgarter Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erhält alle getätigten Raten- und Zinszahlungen zurück und natürlich auch die geleistete Anzahlung. Von der Gesamtsumme wird lediglich für die mit dem Bulli gefahrenen Kilometer ein Abschlag vorgenommen – allerdings auf die angenommene Kilometerleistung von 300.000 Kilometern.
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KBA ruft VW Transporter T6 zurück – 23Z7
2. Mai 2019 / 02.05.2019 / / 882Durch den VW-Dieselskandal ist der Motortyp EA 189 zu trauriger Berühmtheit gekommen. Probleme gibt es jedoch auch beim Nachfolgemodell mit der Bezeichnung EA 288. Konkret geht es um den VV Transporter T6. Unter dem Code 23Z7 gibt es einen Rückruf für den T6, bei dem ein Software-Update aufgespielt werden soll, damit die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. … weiterlesen
Neuer Ärger beim VW Bulli T6 – Anstieg des Co2-Ausstoßes
13. Juni 2018 / 13.06.2018 / / 3.242Neuer Ärger beim VW Bulli T6 Diesel. Nachdem es Ende 2017 einen Auslieferungs- und Zulassungsstopp für den beliebten Transporter wegen zu hoher Stickoxid-Werte gegeben hatte, gibt es nun offenbar Probleme beim Ausstoß von Kohlendioxid (Co2). Wie die „Wirtschaftswoche“ am 8. Juni 2018 online berichtet, muss VW den T6 deshalb einer weiteren Prüfung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unterziehen. … weiterlesen
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