Es hält sich tapfer die Meinung, dass Streaming – also das reine Mithören und Mitansehen von Musik und Filmen – grundsätzlich legal sei. Rechtsanwältin Birgit Rosenbaum, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: “Unsere Rechtsauffassung ist seit langem, dass die Wahl des Mediums für die Frage, ob ein Konsumieren von urheberrechtlich geschütztem Material illegal ist oder nicht, eigentlich nicht entscheidend sein kann.” Da die aktuelle Rechtsprechung in dieser Sache allerdings nun mal gerade ist wie sie ist, freut sich die engagierte Rechtewahrerin ganz besonders, dass mit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Streaming-Boxen die Aussage “Streaming ist grundsätzlich legal” deutliche Risse bekommen hat. … weiterlesen

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