Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten – (ProstG oder Prostitutionsgesetz) besteht seit dem 1. Januar 2002. Damit ist es Grundlage aller aktuellen Verfahren, denn auch eine zehnjährige Verjährung greift nicht hinter diesen Zeitpunkt zurück. Zeitgleich mit der Einführung wurde das Strafgesetzbuch (StGB) in § 180a (Ausbeutung von Prostituierten) und § 181a (Zuhälterei) dahingehend geändert, sodass das Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes nicht mehr strafbar ist, solange keine Ausbeutung von Prostituierten stattfindet. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und nimmt nachfolgendausführlich zum Prostitutionsgesetz Stellung. In seiner Veröffentlichungsreihe “Rotlichtecke” befasst er sich mit diesbezüglichen Aspekten des deutschen und des internationalen Steuerrechts. … weiterlesen

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