Hamburg, 06.11.2014. In einigen Darlehensverträgen der Sparkasse Holstein ist – wie bei zahlreichen Sparkassen – die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt einige Kunden der Sparkasse Holstein mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in den untersuchten Darlehensverträgen der Sparkasse Holstein heißt es in der Widerrufsbelehrung: “Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ … weiterlesen
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