Alles zum Thema: Sparkasse Holstein

Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen der Sparkasse Holstein sind laut Hahn Rechtsanwälte teilweise fehlerhaft

/ 24.05.2017 / / 54

Hamburg, 06.11.2014. In einigen Darlehensverträgen der Sparkasse Holstein ist – wie bei zahlreichen Sparkassen – die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit unwirksam. Das hat der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn festgestellt. Deshalb haben jetzt einige Kunden der Sparkasse Holstein mit Hahn Rechtsanwälte Kontakt aufgenommen. Sie wollen ihre Immobiliendarlehensverträge widerrufen. Und das mit gutem Grund. Denn in den untersuchten Darlehensverträgen der Sparkasse Holstein heißt es in der Widerrufsbelehrung: “Die Widerrufsbelehrung beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961